Matomo

Detailansicht pinkfarbener Sarg mit Blumenschmuck
Mitarbeiter Bestattungshaus Sabrina Lautenbach auf dem Friedhof Duderstadt

Wir nehmen Ihnen alles ab
und trauen Ihnen vieles zu

Nach einer ausführlichen Beratung zu den vielfältigen Bestattungs­möglich­keiten legen wir gemeinsam mit Ihnen alle Einzelheiten fest und beginnen dann mit den Vorbereitungen. Dabei können Sie sich sehr gerne einbringen – sei es beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen, durch das Bemalen von Sarg oder Urne oder auch durch einen Wort- oder Musikbeitrag bei der Trauerfeier.

Jede Idee und Eigen­initiative ist uns herzlich willkommen, alles andere erledigen wir auf Wunsch für Sie.

Unsere Bestattungsleistungen

  • Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslandsüberführungen
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Großes Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
  • Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
  • Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
  • Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
  • Anfertigung von Erinnerungs­schmuck
  • Online-Kunden-Center für Ab- & Ummeldungen, zur Verwaltung von Gedenkseiten und Bildern und zur Erstellung eines persönlichen Fotobuchs
  • Einrichtung einer kostenlosen Online-Gedenkseite
  • Blumen-Bestellservice zur Trauerfeier
  • Trauerbegleitung vor, während und nach der Bestattung
  • Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungsleistungen
  • Bestattungsvorsorge

Unser Sortiment

Rund um eine Bestattung sind viele Entscheidungen zu treffen. Im Trauer­gespräch sehen wir uns alles gemeinsam an. Mit unserem Katalog können Sie auch von zu Hause aus durch unsere Auswahl an Särge, Urnen, Bestattungs­wäsche, Dekoration aber auch Trauerkarten, Schleifen­texte und Erinnerungs­schmuck blättern und in aller Ruhe das für Sie Passende aussuchen. Um unser Sortiment mit Preisen zu sehen, benötigen Sie ein Passwort. Sprechen Sie uns einfach an!

Gut zu wissen: Transparente Bestattungskosten

So unterschiedlich Lebensläufe sind, so unter­schiedlich sind auch Bestattungen. Und so unter­schiedlich sind auch die Kosten. Entscheidend aber ist der Wert, den der Abschied für Sie hat! Deshalb sprechen wir zunächst einmal nur über Ihre persönlichen Vorstellungen. Dann schauen wir gemeinsam, wie und in welchem finanziellen Rahmen sich Ihre Wünsche umsetzen lassen. Selbst­verständ­lich erstellen wir Ihnen dann auch gerne noch einen detaillierten Kosten­voranschlag.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
  • Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten

Fragen zu den Bestattungskosten

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermög­lichen wir vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würde­volle Trauer­feier verzichten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Die letzte Ruhestätte – ein Ort der Erinnerung

Wenn Sie einen Angehörigen zu Grabe tragen, stehen Sie zunächst einmal vor der Frage, ob Sie eine Bestattung im Sarg oder eine Kremation mit anschließender Urnen­beisetzung wünschen. Bei der anschließenden Wahl einer letzten Ruhestätte, die ja zugleich Ihr persönlicher Gedenkort ist, haben Sie vielfältige Möglichkeiten:

Erdbestattung

Für die klassische Erdbestattung im Sarg stehen auf den meisten Friedhöfen in Deutschland Wahl- und Reihen­gräber zur Verfügung. Der wesentliche Unterschied: Nur beim Wahlgrab können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst bestimmen und die fest­geschriebene Ruhezeit verlängern.

Blumenschmuck auf einem Grabfeld in Duderstadt
Rote Urne mit Blumenschmuck auf dem städtischen Friedhof in Duderstadt

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung haben Sie weitere Alternativen, zum Beispiel Urnen­wände (Kolumbarien), aber auch pflegefreie Gemein­schafts­grab­felder, die je nach Friedhof vom einfachen Rasen­grab bis hin zu aufwendig gestalteten und gärtnerisch betreuten Anlagen reichen können.

Seebestattung

Die Seebestattung findet in ausgewiesenen Gebieten der Nordsee, der Ostsee oder auf einem der Weltmeere statt. Die Familie kann der Zeremonie auf See beiwohnen, aber auch „stille“ Beisetzungen sind möglich. In einer Seekarte werden die Koordinaten des Beisetzungs­ortes markiert.

Naturbestattung

In speziellen Bestattungs­wäldern, die es fast überall in Deutschland gibt, sind Urnen­beisetzungen am Fuße eines Baumes möglich. Auch einige Friedhöfe bieten diese Bestattungs­form an. Zudem gibt es Friedhöfe mit Asche­streu­wiesen. Das Verstreuen der Asche erfolgt jedoch in der Regel anonym.

Weiterführende Informationen zu den Beisetzungs­möglich­keiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof sowie zu unterschiedlichen Bestattungs­formen außerhalb klassischer Friedhöfe geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsformen

Fragen zu den Bestattungsarten

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Ruhezeit mindestens 20 Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­­reste werden nach der Ein­­äscherung zer­­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­­kapsel und übergibt sie dem verant­­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­­wohn­­sitz bei ihrem Tod in die­sem Bundes­­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­stän­den auf einem Privat­­grund­­stück bei­ge­setzt werden. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinterbliebenen können bei der See­bestattung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See beiwohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestattung interessieren, geben wir vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglichkeiten im von Ihnen gewünschten See­gebiet. Nach der See­bestattung erhalten Sie als Angehörige eine Karte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung. So können Sie den Beisetzungsort jederzeit aufsuchen. Die Reedereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.