Bestattungsvorsorge –
Ihre Wünsche für den letzten Weg
Sie haben Ihr Leben selbst gestaltet – wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auch Ihren Abschied selbst zu gestalten. Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche für einen speziellen Beisetzungsort, ein besonderes Sarg- oder Urnenmodell oder sogar Details für Dekoration und Ablauf der Trauerfeier vertraglich festzuhalten.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, allerdings empfehlen wir, sich vorab immer auch mit den eigenen Angehörigen auszutauschen. Was viele nicht wissen, auch die Finanzierung der eigenen Bestattung kann zu Lebzeiten geregelt werden. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer Sterbegeldversicherung oder eines zweckgebundenen Treuhandkontos.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.
Letzter Wille & Patientenrechte
Ein umfangreiches Informationsangebot rund um Testament, Erbrecht und Patientenrechte bietet Ihnen die Website des zuständigen Bundesministeriums.
Infoportal „Vorsorge und Betreuungsrecht“
Broschüre „Erben und Vererben“
Broschüre „Patientenverfügung“
Broschüre „Betreuungsrecht“
Online-Formular
Bestattungswünsche festhalten
Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.
Meine Bestattungswünsche
Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge
Fragen zur Bestattungsvorsorge
Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.
Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?
Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Kostenrahmen, nicht von Dritten angetastet werden. Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie Sozialleistungen beziehen sollten.
Zählt eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?
Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Was passiert mit meiner Bestattungsvorsorge, wenn ich Sozialleistungen beantrage?
Schließen Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozialleistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorgevertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweckgebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen und diese mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.
Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.
Kann ich meine Bestattungsvorsorge noch einmal ändern?
Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.
Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?
Neben der Bestattungsvorsorge sollten Sie auch darüber nachdenken, Ihren letzten Willen festzulegen und Ihre Patientenrechte zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat auf seiner Website ein barrierefreies Portal eingerichtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patientenrechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.