Neben der Bestattungsvorsorge und dem Aufsetzen des eigenen Testaments gibt es noch weitere Maßnahmen, um etwas mehr Sicherheit für unvorhergesehene Situationen zu haben:
Mit ihr lassen sich die persönlichen Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen verbindlich festhalten. Ärzte und Angehörige haben so in Notfällen die Gewissheit, im Sinne des Patienten zu handeln – auch und gerade, wenn es um lebenserhaltende Maßnahmen geht.
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine ausgewählte Vertrauensperson dazu, bei Bedarf behördliche und geschäftliche Vorgänge im Sinne des Betroffenen zu regeln. Damit ist sie auch eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung.
In einigen Not- und Krankheitsfällen bietet eine Organtransplantation die einzige Aussicht auf ein halbwegs normales Weiterleben. Je mehr Menschen die Bereitschaft zur Organspende signalisieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten in solchen Fällen geholfen werden kann.
Ausführliche Informationen rund um den Organspendeausweis finden Sie hier:
Die Witwen-/Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die beansprucht werden kann, wenn Sie als Versicherter mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Leistung.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich den Antrag auf Witwen-/Witwerrente downloaden: www.deutsche-rentenversicherung.de
Weiterhin werden nachfolgende Unterlagen für die Beantragung benötigt:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Für Kinder, die ein oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls die Möglichkeit,eine staatliche finanzielle Unterstützung zu beanspruchen, die allerdings mit dem 27.Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in der Höhe von 10% der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %.
Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de