Matomo

SABRINA LAUTENBACH
individuell & liebevoll bestatten

Bestattungshaus Sabrina Lautenbach

Ihre Bestattermeisterin in Duderstadt

Mit jedem Verstorbenen geht eine ganz besondere Persönlichkeit für immer von uns. Als Ihre Bestatter­meisterin in Duderstadt setze ich mich mit meinem Team dafür ein, dass sich dieser Charakter in der Art des Abschieds widerspiegelt. Mit individuell gestalteten Trauerfeiern und Beisetzungen möchten wir vergangenes Leben ehren und den Angehörigen Trost spenden.

Ein farbenfroher Sarg, eine kreativ gestaltete Urne, liebevolle Dekoration, dazu Musik, die das Herz berührt und Erinnerungen an gemeinsame glückliche Tage weckt, so kann eine Trauerfeier mit unserem Bestattungshaus aussehen. Wenn Sie sich eine eher klassisch gestaltete Trauerfeier wünschen, begleiten wir Sie selbst­verständlich ebenfalls mit viel Liebe zum Detail – bis hin zum harmonisch abgestimmten Blumenschmuck.

Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Wahl einer Bestattungsart und einer Grabstätte sowie bei der Organisation aller Formalitäten rund um die Beerdigung. Auch dann, wenn Sie bereits für die eigene Bestattung vorsorgen möchten.

Ihre Sabrina Lautenbach

Im Sterbefall – die ersten Schritte

  • Im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte zuerst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschafts­dienst unter 116 117, damit dieser die Todes­bescheinigung ausstellt.
  • In einer Einrichtung, wie einem Krankenhaus, einer Pflege­einrichtung oder einem Hospiz kümmert sich das Personal um die Todes­bescheinigung.
  • Rufen Sie uns jederzeit an
    Wir kümmern uns und helfen Ihnen bei allen Schritten.

    05527 - 99 81 600

Die wichtigsten Dokumente

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Bei Verheirateten: Familienstammbuch, Heirats- / Lebens­partnerschafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorge­vertrag

Entdecken Sie unser Gedenkportal

Wenn ein Mensch geht, bleiben uns immer noch die Erinnerungen. Mit unseren persönlichen Gedenk­seiten möchten wir diesen Erinnerungen Raum geben. Hier können Sie von der Trauer­gemein­schaft Trost und Beistand erfahren. Darüber hinaus können Sie Bilder und Informationen zur Trauerfeier und Beisetzung mit Familie, Freunden und Bekannten teilen.

Die Gedenkseiten sind ein kosten­freier Service unseres Hauses.

  • Kondolenzen schreiben
  • Kerzen entzünden
  • Termine finden
  • Traueranzeigen sehen

Bestattungsvorsorge
Emotionale und finanzielle Entlastung

Immer wieder erleben wir, wie gut es Trauernden tut, wenn ihr Angehöriger zu Lebzeiten bereits Wünsche für die eigene Bestattung geäußert hat. Wenn Sie bei all den vielen Entscheidungen rund um eine Bestattung genau wissen, das hat er oder sie genauso gewollt!

Darüber mit den Liebsten zu sprechen, kann befreiend sein. Und Sie können noch einen Schritt weitergehen: Halten Sie Ihre Bestattungs­wünsche in einem Vorsorge­vertrag mit uns fest. Damit gehen Sie sicher, dass dereinst alles genau so ausgeführt wird.

Für eine kostenfreie Beratung, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Unsere Online-Services
Hilfe im Trauerfall – digital & jederzeit

  • Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
  • Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
  • Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
  • Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online
  • Trauerfeier-Musik – in großer Musikbibliothek mit Playlists stöbern, Titel per Klick auswählen oder eigene Songs hochladen

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Allgemeine Fragen

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­bescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach unter  05527 - 99 81 600 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbefall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestattungs­pflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach Ihnen dabei behilflich.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Niedersachsen kann die Bestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 8 Tage nach Fest­stellung des Todes erfolgen. Für die Urnen­beisetzung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 1 Monat Tagen nach der Ein­äscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestat­tungs­unter­nehmen eröff­net, muss keine spezielle Qualifi­kation vor­weisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Qualitäts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deut­scher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbil­dungs­gang Geprü­fter Bestat­ter (vormals: Fachge­prüfter Bestat­ter) sowie eine Weiter­qualifi­zierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestat­tungs­fachkraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie ist das Marken­zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“. Die Qualifi­kation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Home­page schauen, welchen Ein­druck das Unter­nehmen persönlich auf Sie macht, welche Philo­sophie dort gelebt wird und welche Leis­tungen angeboten werden.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungshaus Sabrina Lautenbach für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beer­digung, außerdem über­führen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach im Über­blick:

  • Ausführliche Beratung inklusive Kosten­voranschlag
  • Organisation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslands­über­führungen
  • Hygienische und kosmetische Versor­gung der Verstorbenen
  • Großes Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestaltung der Trauer­feier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
  • Vermittlung von kirchlichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermittlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestaltung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Dank­sagungen
  • Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicherungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicherungs­leistungen
  • Umfassende Beratung zur Bestattungs­vorsorge
  • Abschluss von Treuhand­verträgen zur Vorsorge­finanzierung

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlich­keiten vererbt. Ihr Bestattungshaus Sabrina Lautenbach unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.