
Bestattungshaus Sabrina Lautenbach
Ihre Bestattermeisterin in Duderstadt
Mit jedem Verstorbenen geht eine ganz besondere Persönlichkeit für immer von uns. Als Ihre Bestattermeisterin in Duderstadt setze ich mich mit meinem Team dafür ein, dass sich dieser Charakter in der Art des Abschieds widerspiegelt. Mit individuell gestalteten Trauerfeiern und Beisetzungen möchten wir vergangenes Leben ehren und den Angehörigen Trost spenden.
Ein farbenfroher Sarg, eine kreativ gestaltete Urne, liebevolle Dekoration, dazu Musik, die das Herz berührt und Erinnerungen an gemeinsame glückliche Tage weckt, so kann eine Trauerfeier mit unserem Bestattungshaus aussehen. Wenn Sie sich eine eher klassisch gestaltete Trauerfeier wünschen, begleiten wir Sie selbstverständlich ebenfalls mit viel Liebe zum Detail – bis hin zum harmonisch abgestimmten Blumenschmuck.
Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Wahl einer Bestattungsart und einer Grabstätte sowie bei der Organisation aller Formalitäten rund um die Beerdigung. Auch dann, wenn Sie bereits für die eigene Bestattung vorsorgen möchten.
Ihre Sabrina Lautenbach
Im Sterbefall – die ersten Schritte

Die wichtigsten Dokumente
Entdecken Sie unser Gedenkportal
Wenn ein Mensch geht, bleiben uns immer noch die Erinnerungen. Mit unseren persönlichen Gedenkseiten möchten wir diesen Erinnerungen Raum geben. Hier können Sie von der Trauergemeinschaft Trost und Beistand erfahren. Darüber hinaus können Sie Bilder und Informationen zur Trauerfeier und Beisetzung mit Familie, Freunden und Bekannten teilen.
Die Gedenkseiten sind ein kostenfreier Service unseres Hauses.
Häufig gestellte Fragen zur Bestattung
Allgemeine Fragen
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach unter 05527 - 99 81 600 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach Ihnen dabei behilflich.
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Niedersachsen kann die Bestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 8 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 1 Monat Tagen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Wie erkenne ich einen guten Bestatter?
Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitätsstandards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, worauf der Bestattermeister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie ist das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“. Die Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.
Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungshaus Sabrina Lautenbach für mich?
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Die Leistungen vom Bestattungshaus Sabrina Lautenbach im Überblick:
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Großes Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Abschluss von Treuhandverträgen zur Vorsorgefinanzierung
Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Bestattungshaus Sabrina Lautenbach unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.