Bestattungsvorsorge – in Ruhe selbst entscheiden

Legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll. So entlasten Sie Ihre Angehörigen emotional und finanziell – und treffen selbst die Entscheidungen, die Ihnen wichtig sind.

Vorsorgegespräch im Bestattungshaus Sabrina Lautenbach

Heute regeln, was erst morgen wichtig ist

Eine Bestattungsvorsorge ist ein verbindlicher Vertrag, in dem Sie gemeinsam mit uns festhalten, wie Ihre Bestattung ablaufen soll – von der Bestattungsart über Musik, Redner, Blumen bis hin zur Grabpflege. Alle Kosten werden im Voraus berechnet und auf einem Treuhandkonto hinterlegt.

Sie selbst bestimmen, was Ihnen wichtig ist. Ihre Angehörigen müssen in einer ohnehin schweren Zeit keine weitreichenden Entscheidungen treffen – und sind auch finanziell abgesichert.

Wir nehmen uns Zeit für das Gespräch – bei uns im Haus, bei Ihnen zu Hause oder telefonisch. Unverbindlich und diskret.

Was Vorsorge bringt

Drei gute Gründe, warum sich eine Bestattungsvorsorge lohnt – für Sie selbst und für Ihre Familie.

Selbstbestimmung

Sie entscheiden selbst, wie Ihre Bestattung aussehen soll – mit welcher Musik, an welchem Ort, mit welchen Worten. Ihre Wünsche werden verbindlich festgehalten und von uns respektvoll umgesetzt.

Emotionale Entlastung

Ihre Angehörigen stehen im Trauerfall unter enormem emotionalen Druck. Eine Vorsorge nimmt ihnen viele schwere Entscheidungen ab – und gibt ihnen die Sicherheit, dass alles in Ihrem Sinne abläuft.

Finanzielle Sicherheit

Mit einer Bestattungsvorsorge bestimmen Sie selbst, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll. Die Kosten werden zum heutigen Preis fixiert und können auf einem Treuhandkonto oder in Form einer Sterbegeldversicherung hinterlegt werden. Das gibt Ihnen Sicherheit und nimmt Ihren Angehörigen die Last der Entscheidung ab.

Was Sie im Vorsorgevertrag festlegen können

Sie bestimmen, wie detailliert Sie planen möchten – von den großen Entscheidungen bis zu ganz persönlichen Wünschen.

Bestattungsart

Erd-, Feuer-, See-, Baum- oder Naturbestattung

Ort

Friedhof oder ein bestimmter Beisetzungsort (Wald, See, ..)

Trauerfeier

Kirchlich, weltlich, frei oder still

Musik

Lieblingsstücke, Chor, Live-Musik, Organist

Blumen

Gestecke, Kränze, Bepflanzung, Spende statt Blumen

Sarg / Urne

Modell, Material, Verzierung nach Wunsch

Drucksachen

Trauerkarten, Anzeigen, Danksagungen

Grabpflege

Laufzeit, Pflege, Bepflanzung, Grabstein

Sie müssen nicht alles festlegen. Wir beraten Sie, welche Punkte besonders wichtig sind – und welche Entscheidungen Sie Ihren Angehörigen überlassen können.

So funktioniert die Vorsorge bei uns

In vier persönlichen Schritten zum fertigen Vorsorgevertrag. Unverbindlich, transparent und diskret.

1

Erstgespräch

Bei uns, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und lernen uns kennen. Unverbindlich und kostenfrei.

2

Wünsche festlegen

Gemeinsam halten wir fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll: Bestattungsart, Ort, Trauerfeier, Musik, Blumen und alle weiteren Details.

3

Absicherung

Der ermittelte Betrag wird auf einem insolvenzsicheren Treuhandkonto hinterlegt – oder über eine Sterbegeldversicherung abgesichert.

4

Dokumentation

Sie erhalten alle Unterlagen – verständlich und übersichtlich. Änderungen sind jederzeit möglich, wann immer sich Ihr Wunsch ändert.

Zwei Wege zur finanziellen Absicherung

Je nach Ihrer persönlichen Situation beraten wir Sie zum passenden Modell. Beides ist sicher, bewährt und gesetzlich geregelt.

Treuhandkonto

Der vereinbarte Vorsorge­betrag wird auf einem separaten, insolvenzsicheren Konto bei einem deutschen Kreditinstitut hinterlegt – z.B. über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

  • Ihr Geld bleibt bis zum Bestattungsfall unangetastet
  • Zinsen werden jährlich gutgeschrieben
  • Geschützt vor Insolvenz und im Sozialhilfefall
  • Änderungen und Aufstockung jederzeit möglich

Sterbegeld­versicherung

Mit einer laufenden monatlichen Zahlung bauen Sie eine Versicherungssumme auf, die im Todesfall direkt an Ihre Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen ausgezahlt wird.

  • Kein großes Startkapital nötig
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Sofortige Auszahlung im Bestattungsfall
  • Geschützt vor Sozialamt-Zugriff

Gut zu wissen: Sowohl Treuhandkonto als auch Sterbegeldversicherung werden im Fall von Sozialleistungen in der Regel nicht als anrechenbares Vermögen gewertet. Wir beraten Sie, welche Lösung für Ihre Situation am besten passt.

Bestattungswünsche festhalten

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Wünsche sich festhalten lassen. Senden Sie uns Ihre Antworten – wir bereiten uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch vor.

Meine Bestattungswünsche

In 5 kurzen Schritten halten Sie Ihre wichtigsten Wünsche fest.

Schritt 1 von 5

1. Ruhestätte

Wo und wie möchten Sie Ihre letzte Ruhe finden?

2. Trauerfeier

Wie möchten Sie verabschiedet werden?

3. Gestaltung & persönliche Note

Sarg oder Urne, Musik und Blumen – ganz nach Ihrem Geschmack.

4. Weitere Wünsche

Kleine Details, die Ihre Verabschiedung persönlich machen.

5. Ihre Kontaktdaten

Damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Beratungstermin vereinbaren können.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen

Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns in den nächsten Werktagen bei Ihnen, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns jederzeit telefonisch.

Lieber heute in Ruhe – als morgen unter Druck

Viele Menschen schieben das Thema auf. Dabei bringt eine Vorsorge vor allem eines: innere Ruhe – weil Sie wissen, dass alles geregelt ist. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten.

05527 – 99 81 600

Häufige Fragen zur Vorsorge

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zur Vorsorge am häufigsten gestellt werden.

Ab welchem Alter ist eine Vorsorge sinnvoll?
Grundsätzlich ab dem Erwachsenenalter. Viele Menschen schließen eine Vorsorge rund um den Ruhestand, bei Umzug ins Seniorenheim oder nach einem einschneidenden Lebensereignis ab. Ein fester „richtiger" Zeitpunkt existiert nicht – entscheidend ist, dass Sie das Thema in Ruhe angehen können.
Kann ich meine Vorsorge später ändern?
Ja, jederzeit. Sowohl die inhaltlichen Wünsche als auch die Höhe des hinterlegten Betrags können Sie bei einem persönlichen Gespräch anpassen. Das Leben verändert sich – Ihre Vorsorge kann das auch.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Ihre Vorsorge bleibt bestehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands werden die Leistungen von einem von uns vermittelten Bestatter am neuen Wohnort erbracht – der hinterlegte Betrag folgt Ihnen.
Wird die Vorsorge bei Sozialhilfe/Grundsicherung angerechnet?
Ein angemessener Vorsorge­betrag gilt nach ständiger Rechtsprechung als zweckgebunden und wird in der Regel nicht als anrechenbares Vermögen gewertet. Wir richten die Höhe entsprechend ein, damit Ihre Vorsorge auch im Sozialhilfefall geschützt bleibt.
Muss meine Familie davon wissen?
Das bleibt Ihnen überlassen. Wir empfehlen jedoch, zumindest eine Vertrauensperson zu informieren, wo die Vorsorge­unterlagen liegen – damit im Trauerfall kein wertvoller Moment verloren geht. Auch einen Hinweis im Dokumentenordner kann sinnvoll sein.
Kann ich die Vorsorge auch für eine andere Person abschließen?
Ja. Es ist möglich, eine Vorsorge auch für Angehörige abzuschließen – etwa für die Eltern oder den Partner. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
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Ein Vorsorge­gespräch bei uns im Haus, bei Ihnen zu Hause oder telefonisch – ganz wie Sie möchten. Wir nehmen uns Zeit. Versprochen.