Im Trauerfall – die ersten Schritte

05527 – 99 81 600

Ein Sterbefall bringt viele Fragen mit sich – und das auf einmal.

Wir begleiten Sie von Anfang an. Rufen Sie uns jederzeit an.

Was jetzt zu tun ist

Je nachdem, wo der Sterbefall eingetreten ist, gibt es unterschiedliche erste Schritte. Wir erklären Ihnen beides.

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Sterbefall zu Hause

Rufen Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus.

Rufen Sie uns an – wir kümmern uns um alles Weitere und kommen zu Ihnen.

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Sterbefall in einer Einrichtung

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal um die Todesbescheinigung.

Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie uns jederzeit als Bestatter Ihres Vertrauens angeben oder uns nachträglich beauftragen.

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Rufen Sie uns an – jederzeit

Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Wir übernehmen die Überführung, alle Formalitäten und begleiten Sie durch die nächsten Schritte.

05527 – 99 81 600

Was sollte man im Trauerfall als Erstes tun?

Sabrina Lautenbach erklärt ruhig und verständlich, welche Schritte direkt nach einem Sterbefall wichtig sind.

So wissen Sie in einer Ausnahmesituation, was jetzt zählt und was nicht.

24h Notfallnummer

Tag und Nacht für Sie da – auch an Feiertagen und Wochenenden.

05527 – 99 81 600
Beratungsgespräch im Bestattungshaus Sabrina Lautenbach

Wir kümmern uns

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung. Wir überführen den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten Anzeigen in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung – inklusive aller Absprachen mit Kirchen, Friedhöfen und weiteren Dienstleistern.

Beurkundung des Sterbefalls, An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern und Behörden – auch das erledigen wir für Sie. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Wir kennen die Abläufe in Duderstadt und der Region seit über 75 Jahren. Rufen Sie uns an – wir besprechen gemeinsam, was als Nächstes zu tun ist.

Was wir Ihnen im Trauerfall alles abnehmen

Sie müssen sich um diese Aufgaben nicht selbst kümmern – wir erledigen sie für Sie:

  • Überführung des Verstorbenen
  • Versorgung und Aufbahrung
  • Beurkundung des Sterbefalls
  • Sämtliche Behördengänge
  • Absprachen mit Friedhof & Kirche
  • Trauerdruck und Traueranzeigen
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern und Ämtern

Was wann zu tun ist

Eine Übersicht, damit Sie wissen, was in den ersten Tagen auf Sie zukommt. Vieles davon nehmen wir Ihnen ab.

Sofort Die ersten Stunden

Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) rufen
Todesbescheinigung entgegennehmen
Uns anrufen: 05527 – 99 81 600
Nächste Angehörige informieren
Vorsorgevertrag heraussuchen (falls vorhanden)

In Niedersachsen muss der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Wir kümmern uns darum.

In den ersten Tagen Nicht sofort nötig

Arbeitgeber des Verstorbenen informieren
Rentenversicherung benachrichtigen (Antrag auf Hinterbliebenenrente)
Krankenkasse informieren
Bank informieren, Kontovollmacht klären
Vermieter informieren (falls Mietwohnung)
Testament beim Nachlassgericht einreichen
Digitalen Nachlass regeln (Social Media, Online-Konten)
Versicherungen prüfen und kontaktieren

Gut zu wissen: Die Sterbeurkunde beantragen wir für Sie beim zuständigen Standesamt. An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern und Ämtern erledigen wir ebenfalls – das müssen Sie nicht selbst in die Hand nehmen. Wir unterstützen Sie auch beim digitalen Nachlass und nutzen dafür unseren persönlichen Abmelde-Assistenten.

Die wichtigsten Dokumente

Je nach Familienstand des Verstorbenen werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Wir helfen Ihnen, alles zusammenzustellen.

Grundsätzlich benötigt

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Rentennummer(n)
  • Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • Ggf. Versicherungspolicen

Verheiratet

  • Familienstammbuch
  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Geschieden

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Ledig / Verwitwet

  • Ledig: Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Verwitwet: Sterbeurkunde des Ehepartners

Sie müssen nicht alles auf einmal zusammensuchen. Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen genau, was Sie in Ihrem Fall brauchen, und helfen Ihnen bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente.

Darf man den Verstorbenen nochmal sehen?

Eine Frage, die viele Angehörige beschäftigt – Marit Janzen beantwortet sie ehrlich und einfühlsam im Video.

Rufen Sie uns jederzeit an

Tag und Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Wir helfen Ihnen bei allen Schritten – von der Überführung über alle Formalitäten bis zur Trauerfeier.