Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – rund um den Trauerfall, die Bestattung, Formalitäten, Kosten und Vorsorge. Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Im Trauerfall

Die ersten Schritte – was jetzt wichtig ist und wie wir Sie unterstützen.

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.

Zeitgleich können Sie uns kontaktieren unter 05527 - 99 81 600.

Was tun bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim?

In einer Einrichtung kümmern sich Ärzte und Personal um die Todesbescheinigung und die vorläufige Versorgung. Sie müssen in den ersten Stunden nichts Eiliges tun.

Sobald Sie so weit sind, rufen Sie uns an. Sie können uns jederzeit als Ihren Bestatter benennen – unabhängig davon, was Ihnen in der Einrichtung zunächst mitgeteilt wurde.

Sind Sie rund um die Uhr erreichbar?

Ja. Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie da – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Rufen Sie einfach 05527 – 99 81 600 an.

Wie schnell muss der Verstorbene überführt werden?

In Niedersachsen schreibt das Gesetz vor, dass der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden muss. Wir kümmern uns um die fristgerechte Überführung.

Welche Dokumente muss ich zusammensuchen?

Grundsätzlich benötigt werden: Personalausweis, Todesbescheinigung, Gesundheitskarte und Rentennummer. Je nach Familienstand zusätzlich Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Scheidungsurteil. Auch ein eventueller Vorsorgevertrag und Versicherungspolicen sind hilfreich.

Detaillierte Übersicht: siehe Im Trauerfall – Unterlagen.

Darf ich den Verstorbenen nochmal sehen?

Ja, und wir empfehlen es häufig sogar. Ein persönlicher Abschied kann ein wichtiger Schritt im Trauerprozess sein. Wir versorgen den Verstorbenen mit viel Sorgfalt und richten einen würdigen Rahmen für die Abschiednahme ein – in würdevollen Räumen oder auch zu Hause.

Kann ich bei der Versorgung mithelfen?

Wenn Sie es sich wünschen, ja. Viele Angehörige empfinden es als tröstlich, den Verstorbenen zu waschen, zu kleiden oder ein persönliches Erinnerungsstück mitzugeben. Sprechen Sie uns einfach darauf an – wir begleiten Sie behutsam.

Wie lange habe ich Zeit, um die Bestattung zu planen?

In Niedersachsen muss die Bestattung spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod stattfinden. Diese Frist reicht in der Regel, um alle Wünsche in Ruhe mit uns zu besprechen.

Ablauf & Organisation

Wie eine Bestattung abläuft und was wir für Sie übernehmen.

Welche Aufgaben übernehmen Sie für mich?

Wir übernehmen nahezu alles: Überführung, Versorgung, Beurkundung beim Standesamt, Trauerdrucksachen (Karten, Anzeigen), Koordination mit Friedhof, Kirche, Redner, Musikern und Floristen, Gestaltung der Trauerfeier, Grab­aushub, An- und Abmeldungen bei Versicherungen und Behörden sowie Hilfe beim digitalen Nachlass.

Sie entscheiden – wir organisieren.

Wie läuft das erste Gespräch bei Ihnen ab?

Das Beratungsgespräch kann bei uns im Haus, bei Ihnen zu Hause oder telefonisch stattfinden. Wir nehmen uns Zeit, gemeinsam durchzugehen: Art der Bestattung, Ort, Ablauf der Trauerfeier, Drucksachen, Anzeigen, Musik, Redner und Formalitäten. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Wie lange dauert eine Trauerfeier üblicherweise?

Eine klassische Trauerfeier mit anschließender Beisetzung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Die genaue Dauer richtet sich nach der Gestaltung, der Anzahl an Redebeiträgen und den musikalischen Elementen.

Können wir die Trauerfeier ganz individuell gestalten?

Absolut. Ob klassisch-kirchlich, weltlich mit freiem Redner, naturnah im Wald, mit Lieblingsmusik, Fotos, persönlichen Beiträgen oder Ritualen – wir setzen Ihre Vorstellungen um und beraten Sie gerne.

Übernehmen Sie auch die Traueranzeigen und Danksagungen?

Ja. Wir gestalten und schalten Traueranzeigen in den regionalen Zeitungen (z.B. Eichsfelder Tageblatt, HNA), fertigen individuelle Trauerkarten und Danksagungen und erstellen auf Wunsch eine Online-Gedenkseite.

Können wir eine Trauerfeier im Freien machen?

Ja – zum Beispiel bei einer Baumbestattung im Ruhe­forst oder bei einer Naturbestattung. Auch eine Trauerfeier am Grab, im Garten oder an einem besonderen Ort ist möglich. Sprechen Sie uns an, wir finden den passenden Rahmen.

Organisieren Sie auch den Trauerkaffee?

Auf Wunsch gerne. Wir vermitteln Räumlichkeiten und Gastronomie in Duderstadt und Umgebung, die wir aus langjähriger Zusammenarbeit kennen und empfehlen können.

Kosten & Finanzierung

Was eine Bestattung kostet und wie sie finanziert werden kann.

Was kostet eine Bestattung?

Die Kosten hängen stark von den individuellen Wünschen ab: Bestattungsart, Sarg- oder Urnen­modell, Friedhofs- und Grabgebühren, Umfang der Trauerfeier, Drucksachen und Anzeigen. Seriöse Aussagen sind erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch möglich.

Als grobe Orientierung: Eine einfache Feuerbestattung beginnt bei etwa 3.500 €, eine Erdbestattung liegt typischerweise zwischen 5.000 und 8.000 €. Wir erstellen Ihnen gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Welche Posten beinhaltet der Gesamtpreis?

Typische Kostenpunkte:

Bestatterleistungen: Überführung, Versorgung, Sarg/Urne, Beurkundung, Organisation.
Friedhofskosten: Grabgebühr, Aushub, Beisetzungsgebühr, spätere Grabpflege.
Trauerfeier: Kapelle, Redner, Musik, Floristik.
Drucksachen & Anzeigen: Trauerkarten, Zeitungsanzeigen.

Auf unserem Kostenvoranschlag sehen Sie alles detailliert aufgeschlüsselt.

Gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat?

Eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII kann beantragt werden, wenn die Kostentragenden (in der Regel die Erben) die Bestattung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Das Sozialamt übernimmt dann die erforderlichen Kosten einer würdigen, einfachen Bestattung.

Wir helfen Ihnen bei Antrag und Nachweisen.

Wer muss die Bestattung bezahlen?

In erster Linie die Erben. Nehmen diese das Erbe nicht an, sind die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) in gesetzlicher Reihenfolge bestattungspflichtig. Aus einer bestehenden Sterbegeldversicherung oder Vorsorge können die Kosten direkt beglichen werden.

Kann ich die Bestattung in Raten zahlen?

Ja, in besonderen Fällen bieten wir Ratenzahlung an. Sprechen Sie uns offen an – gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.

Zahlt die Krankenkasse etwas dazu?

Nein, das gesetzliche Sterbegeld wurde bereits 2004 abgeschafft. Lediglich private Sterbegeld- und Lebensversicherungen leisten noch Zahlungen im Todesfall.

Bestattungsarten

Welche Bestattungsformen möglich sind – klassisch und modern.

Welche Bestattungsarten bieten Sie an?

Wir beraten und organisieren alle gängigen Bestattungsformen: Erd- und Feuerbestattung, Urnen-, See- und Baumbestattung (Ruheforst/FriedWald), Naturbestattung sowie besondere Formen wie Diamant- und Tree-of-Life-Bestattung.

Eine Übersicht finden Sie unter Bestattungsarten.

Was ist der Unterschied zwischen Erd- und Feuerbestattung?

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg bestattet – auf dem Friedhof in einem Wahl- oder Reihengrab.

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam eingeäschert; die Asche kommt in eine Urne und wird in einem Urnengrab, Kolumbarium, im Wald oder auf See beigesetzt. Die Feuerbestattung bietet mehr Flexibilität bei Ort und Zeitpunkt der Beisetzung.

Was ist eine Baumbestattung?

Bei einer Baumbestattung wird die Urne an den Wurzeln eines Baumes auf einer ausgewiesenen Fläche auf dem Duderstädter Friedhof oder einem Bestattungswald (z.B. Ruheforst, FriedWald) beigesetzt. Der Wald selbst wird zur Grabstätte. Die Pflege übernimmt die Natur – ein Grabstein ist in der Regel nicht erlaubt.

Ist eine Seebestattung von Duderstadt aus möglich?

Ja. Wir organisieren Seebestattungen in Nord- und Ostsee. Dabei wird eine wasserlösliche Urne von einem Schiff aus bestattet. Angehörige können auf Wunsch mitfahren – oder die Beisetzung findet in anonymer Form statt.

Was ist eine Diamantbestattung?

In einem aufwendigen Hochdruck­verfahren wird ein synthetischer Erinnerungsdiamant gepresst. Er kann – z.B. als Schmuckstück gefasst – dauerhaft im Besitz der Angehörigen bleiben.

Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In Niedersachsen gilt Friedhofszwang – Urnen müssen in der Regel auf einem Friedhof oder in einem dafür zugelassenen Bestattungswald beigesetzt werden. Ausnahmen regelt der Gesetzgeber (z.B. Seebestattung oder Beisetzung im Ausland). Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall möglich ist.

Vorsorge

Alles rund um die Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten.

Was ist eine Bestattungsvorsorge?

Mit einem Vorsorgevertrag legen Sie schon zu Lebzeiten verbindlich fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll – von der Bestattungsart über Ort, Trauerfeier, Musik bis zur Grabpflege. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Angehörigen emotional und finanziell.

Mehr Informationen: siehe Vorsorge-Seite.

Wie wird mein Geld für die Vorsorge abgesichert?

Der vereinbarte Betrag wird auf ein insolvenzsicheres Treuhandkonto bei einem deutschen Kreditinstitut eingezahlt – meist über einen anerkannten Treuhänder (z.B. Kuratorium Deutsche Bestattungskultur). Alternativ ist eine Sterbegeldversicherung möglich.

Kann ich den Vorsorgevertrag später ändern?

Ja, jederzeit. Sowohl Ihre Wünsche als auch die Höhe des hinterlegten Betrags können Sie bei uns im persönlichen Gespräch aktualisieren.

Wirkt sich die Vorsorge auf Sozialleistungen aus?

Ein angemessener Vorsorge­betrag zählt bei Grundsicherung oder Sozialhilfe grundsätzlich nicht als anrechenbares Vermögen, solange er zweckgebunden und in angemessener Höhe auf einem Treuhandkonto hinterlegt ist. Bitte lassen Sie sich individuell beim Sozialamt oder bei uns beraten.

Ab wann ist eine Vorsorge sinnvoll?

Grundsätzlich jederzeit im Erwachsenenalter. Viele Menschen schließen eine Vorsorge rund um den Ruhestand, bei Umzug ins Seniorenheim oder nach dem Tod eines Partners ab – aber auch deutlich früher ist sie möglich und sinnvoll.

Behörden & Recht

Formalitäten, Urkunden und gesetzliche Pflichten.

Wer beantragt die Sterbeurkunde?

Das übernehmen wir für Sie. Wir melden den Sterbefall beim Standesamt am Sterbeort und holen die benötigten Sterbeurkunden in der gewünschten Anzahl ab.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Das hängt davon ab, wie viele Stellen zu benachrichtigen sind. Als Orientierung: 5–8 Urkunden. Sie werden z.B. benötigt für Rentenversicherung, Lebensversicherung, Bank, Nachlassgericht, Krankenkasse, Vermieter und Arbeitgeber.

Was muss ich bei Banken und Versicherungen veranlassen?

Banken müssen vom Todesfall informiert werden, um Konten des Verstorbenen zu regeln. Lebens-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen sind binnen vereinbarter Fristen (häufig 24 – 72 Stunden) zu benachrichtigen. Wir helfen Ihnen mit vorbereiteten Schreiben und nehmen viele Meldungen auf Wunsch direkt ab.

Was ist mit dem digitalen Nachlass?

E-Mail-Postfächer, Social-Media-Konten, Streaming-Dienste, Online-Shops – auch der digitale Nachlass muss geordnet werden. Mit unserem Abmelde-Assistenten identifizieren wir bestehende Konten und unterstützen Sie beim Löschen oder Gedenkzustand.

Wann muss ich das Testament einreichen?

Jedes Testament muss unverzüglich nach dem Tod beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) abgeliefert werden – auch dann, wenn Sie nicht wissen, ob das Testament wirksam ist. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten.

Gedenken & Trauer

Wie man Abschied nimmt – und wie man sich nach der Bestattung erinnert.

Wie funktioniert Ihr Online-Gedenkportal?

Für jede von uns begleitete Trauerfeier richten wir auf Wunsch eine persönliche Online-Gedenkseite ein. Dort können Angehörige und Freunde virtuelle Kerzen anzünden, Kondolenzeinträge hinterlassen und Erinnerungen teilen. Zur Übersicht: Gedenken.

Wie drücke ich am besten Kondolenz aus?

Ehrlich und persönlich. Eine handgeschriebene Karte, eine kurze Nachricht oder ein Kondolenzeintrag im Online-Portal werden von Angehörigen meist sehr geschätzt. Formale Beileidswünsche sind weniger wichtig als ein echtes, mitfühlendes Wort.

Was ist üblich bei Blumen und Kränzen?

Blumen und Kränze sind ein liebevolles Zeichen des Abschieds. Immer häufiger wird in Traueranzeigen darum gebeten, statt Blumen eine Spende an eine bestimmte Einrichtung zu richten. Wir vermitteln Kontakte zu Floristen und organisieren auf Wunsch auch Kondolenzspenden.

Gibt es Trauerbegleitung oder Gruppen vor Ort?

Ja. Wir arbeiten mit Trauerbegleitern, Seelsorgern und regionalen Selbsthilfegruppen zusammen. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt her – gerne auch speziell für Kinder, Jugendliche oder Verwitwete.

Wie kann ich an Jahrestagen gedenken?

Viele Familien entzünden zum Todes- oder Geburtstag eine Kerze, besuchen das Grab oder treffen sich im engsten Kreis. Auch eine virtuelle Kerze im Online-Gedenkportal kann ein schönes Ritual sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung kleiner Gedenkfeiern.

Kunden-Center

Digitaler Service rund um die Uhr – Abmeldungen, Gedenkseite, Trauerdruck und mehr.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen – persönlich, einfühlsam und unverbindlich.

Jetzt anrufen

Wir sind für Sie da – rund um die Uhr

Tag und Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Egal ob im akuten Trauerfall oder für ein Vorsorgegespräch in Ruhe.